Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

BB-PO 1966 · Bundesbahn-Pensionsordnung 1966

§ 58 BB-PO 1966Verweisung auf Bundesgesetze

ABSCHNITT IX ABSCHNITT römisch neun ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

(1) Soweit in dieser Pensionsordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Abs. 1 gilt nicht für die im Abschnitt IX enthaltenen Zitierungen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1988-07-01