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LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966

§ 24 LVGAbgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

2. Abschnitt Pädagogischer Dienst

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 54,9 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 270,1 €.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-07-01