FLAG · Familienlastenausgleichsgesetz 1967
§ 31g FLAG
ABSCHNITT Ic ABSCHNITT römisch eins c Unentgeltliche Schulbücher
Insoweit dem Bund für Vordrucke und Richtlinien zur Abgabe der Schulbücher, für eine automationsunterstützte Schulbuchdatei und für Geldverkehrsspesen Kosten entstehen, sind diese aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen.