§ 19g AZGUnabdingbarkeit
ABSCHNITT 6a Vertragsrechtliche Bestimmungen
Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.
ABSCHNITT 6a Vertragsrechtliche Bestimmungen
Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.