§ 54 Übereinkommen (Nr. 128) über Leistungen Artikel 54
TEIL VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN TEIL römisch acht. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.
TEIL VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN TEIL römisch acht. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.