Soziale Sicherheit – Durchführung (Frank · Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)
§ 13 Soziale Sicherheit – Durchführung (Frank
Verfahren betreffend Anträge auf Invaliditätspensionen
Für Anträge auf Leistungen bei Invalidität nach Artikel 21 Absatz 1 des Abkommens sind die Bestimmungen der Artikel 18 bis 20 entsprechend anzuwenden.