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BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 13f BUAG

ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei ABFERTIGUNGSBESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Der Anspruch auf Abfertigung richtet sich gegen die Urlaubs- und Abfertigungskasse. Der Antrag auf Auszahlung der Abfertigung ist an diese zu richten. Eine über drei Monatsentgelte hinausgehende Abfertigungsleistung kann in monatlich im voraus zahlbaren Teilbeträgen in der Höhe von mindestens einem Monatsentgelt abgestattet werden.