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Soziale Sicherheit (CERN) · Soziale Sicherheit (CERN)

§ 20 Soziale Sicherheit (CERN)

Artikel 20

In KraftAmtlicher Text

Durch das Außerkrafttreten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens erworbenen Rechte nicht beeinträchtigt.

GESCHEHEN zu Wien, den 1. Juni 1973 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Text in gleicher Weise authentisch ist.