Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 15 BDG 1979(Anm.: aus BGBl. Nr. 334/1993 , zu den §§ 163 und 278, BGBl. Nr. 333/1979 ) Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1993,, zu den Paragraphen 163 und 278, Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,)

Bemessung von Versorgungsbezügen

In KraftAmtlicher Text

Bei der Bemessung von Versorgungsbezügen des überlebenden Ehegatten ist dessen sonstiges Einkommen zu berücksichtigen. Soweit es sich bei dieser Bemessung nicht um eine Erhöhung von Versorgungsbezügen auf eine Mindestversorgungsleistung handelt, ist dieses Einkommen nur in dem Ausmaß zu berücksichtigen, als es für Ansprüche oder Anwartschaften aus der Altersversorgung zugrunde zu legen ist.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-01-01