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BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

§ 203b BDG 1979Inhalt der Ausschreibung

3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Ausschreibung hat

1. die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben (insbesondere den Unterrichtsgegenstand oder die Unterrichtsgegenstände),

2. die Ernennungserfordernisse,

3. den Dienstort,

4. die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),

5. die Bewerbungsfrist und

6. die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche

zu enthalten.

(2) Wenn es für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes zweckmäßig ist, sind in der Ausschreibung auch zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (zB auf Grund von Auslandserfahrungen) anzuführen, die geeignet sind, den Anforderungen des Lehrplanes in besonderer Weise gerecht zu werden.

(3) Die ausschreibende Stelle kann vorsehen, dass Bewerbungen ausschließlich online auf einer Bewerbungsplattform einzubringen sind.