BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 203m BDG 1979Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten
3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen
Die §§ 203 bis 203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.