BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207c BDG 1979Verlautbarung
5. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen
Die Ausschreibung ist in der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.