BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 267 BDG 1979Einteilung
12. Unterabschnitt BERUFSOFFIZIERE
Für die Berufsoffiziere sind die Verwendungsgruppen H 1 und H 2 vorgesehen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 1996-01-01
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
12. Unterabschnitt BERUFSOFFIZIERE
Für die Berufsoffiziere sind die Verwendungsgruppen H 1 und H 2 vorgesehen.