Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Soziale Sicherheit (Griechenland) · Soziale Sicherheit (Griechenland)

§ 15 Soziale Sicherheit (Griechenland)

Artikel 15

In KraftAmtlicher Text

Hat eine Person nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten Versicherungszeiten erworben, so sind diese für das Recht auf freiwillige Versicherung sowie für den Erwerb eines Leistungsanspruches zusammenzurechnen, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1987-10-01