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LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

§ 49 LLDG 1985Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung

Lehrverpflichtung

In KraftAmtlicher Text

Auf Lehrer, die eine Leiterfunktion gemäß § 26a ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist § 45 nicht anzuwenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2013-09-01