LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 49 LLDG 1985Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung
Lehrverpflichtung
Auf Lehrer, die eine Leiterfunktion gemäß § 26a ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist § 45 nicht anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-09-01