Soziale Sicherheit – Durchführung (Irlan · Soziale Sicherheit – Durchführung (Irland)
§ 6 Soziale Sicherheit – Durchführung (Irlan
Artikel 6
Die Verbindungsstellen haben jährlich Statistiken über die nach dem Abkommen vorgenommenen Zahlungen und über die Zahl der Personen, für die Bescheinigungen nach Artikel 3 dieser Vereinbarung ausgestellt wurden, in einer festzulegenden Form auszutauschen.