Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

KGG · Karenzgeldgesetz

§ 39 KGGRückforderung

Abschnitt 8 Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Bezugszeitraum: ab 1.1.2002, § 57 Abs. 20

§ 31 KBGG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Kinderbetreuungsgeldes das Karenzgeld oder die Teilzeitbeihilfe und an die Stelle der Österreichischen Gesundheitskasse die Österreichische Gesundheitskasse tritt.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-01-01