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Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz · Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

§ 13 Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz Artikel 13

DURCH EINE GARANTIEEINRICHTUNG GESCHÜTZTE FORDERUNGEN

In KraftAmtlicher Text

1. Die gemäß diesem Teil des Übereinkommens geschützten Forderungen können auf einen vorgeschriebenen Betrag begrenzt werden, der eine sozial vertretbare Schwelle nicht unterschreiten darf.

2. Falls die geschützten Forderungen auf diese Weise begrenzt werden, ist der vorgeschriebene Betrag soweit erforderlich anzupassen, um seinen Wert zu erhalten.