AKWO · Arbeiterkammer-Wahlordnung
§ 51 AKWOStimmenzählung durch die Hauptwahlkommission
Die Hauptwahlkommission hat die Stimmenzählung der im Allgemeinen Wahlsprengel persönlich abgegebenen Stimmen vorzunehmen. Für diese gilt § 50 mit der Maßgabe, daß die Auszählung der Stimmen nicht urnenweise zu erfolgen hat.