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PT-ZV 1998 · PT-Zuordnungsverordnung 1998

§ 5 PT-ZV 1998Kriterien für die Einrichtung der Verwendung „Umleitdienst“

In KraftAmtlicher Text

Soweit es sich um Arbeitsplätze des Postbereiches handelt, materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 284/2012 .

Der im § 1 angeführte Umleitdienst ist nur einzurichten, wenn diese Verwendung regelmäßig in erheblichem zeitlichen Ausmaß alleinverantwortlich auszuüben ist, das heißt, daß laut Systemisierung dienstplanmäßig in erheblichem Ausmaß kein anderes Aufsichtsorgan vorgesehen ist.