§ 24 DMSGZuständige Behörde
4. Abschnitt Archivalien
Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien Anwendung, wobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes tritt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-09-01
4. Abschnitt Archivalien
Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien Anwendung, wobei das Österreichische Staatsarchiv an die Stelle des Bundesdenkmalamtes tritt.