Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz · Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz

§ 15 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz

Abschnitt I. Abschnitt römisch eins.

In KraftAmtlicher Text

Die Ausführungsbestimmungen sind mit 1. September 2012 in Kraft zu setzen (vgl. § 19 Abs. 10).

In den behördlichen Verfahren, die sich in Vollziehung der Ausführungsgesetze zu diesem Bundesgesetz ergeben, kommt den gesetzlichen Schulerhaltern sowie den zu einem Schulsprengel gehörenden oder in sonstiger Weise an einer öffentlichen Pflichtschule beteiligten Gebietskörperschaften Parteienstellung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 zu.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2012-04-25