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Gründung einer Europäischen Organisation · Gründung einer Europäischen Organisation für photogrammetrische experimentelle Untersuchungen

§ 11 Gründung einer Europäischen Organisation

ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG

In KraftAmtlicher Text

Die vorliegende Vereinbarung kann vom Direktionskomitee auf Vorschlag eines Mitgliedes oder des geschäftsführenden Büros abgeändert werden. Jeder Änderungsvorschlag soll allen Mitgliedern mindestens drei Monate vorher mitgeteilt werden, ehe er dem Direktionskomitee zur Prüfung vorgelegt wird.