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Internationales Institut für Kältetechni · Internationales Institut für Kältetechnik

§ 15 Internationales Institut für Kältetechni

Präsident und Vizepräsidenten des Exekutivkomitees.

In KraftAmtlicher Text

1. Der Präsident des Exekutivkomitees und die drei bis sechs Vizepräsidenten werden bei den Ordentlichen Tagungen der Generalversammlung gewählt.

2. Der Präsident und die Vizepräsidenten können nicht mehr als zweimal hintereinander für dieselbe Funktion gewählt werden.

3. Für den Fall, daß der Präsident oder ein Vizepräsident seine Funktion als Vertreter beim Exekutivkomitee beendet oder während der vierjährigen Amtsperiode zurücktritt, so bestellt das Exekutivkomitee bei seiner nächstfolgenden Sitzung einen Nachfolger, dessen Befugnisse mit dem Ende der jeweils laufenden vierjährigen Amtsperiode erlöschen.

4. Der Präsident und die Vizepräsidenten des Exekutivkomitees werden zu den Sitzungen des Technischen Rates eingeladen und nehmen an diesen Sitzungen mit beratenden Stimmen teil.