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Satzungen des Internationalen Studienzen · Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut

§ 13 Satzungen des Internationalen Studienzen

Revision

In KraftAmtlicher Text

Zum Inkraftreten vgl. Art. 15

Abänderungen der vorliegenden Satzungen sind von der Generalversammlung mit Einstimmigkeit der anwesenden abstimmenden Mitglieder zu beschließen.

Abänderungsvorschläge sind allen Mitgliedern und der UNESCO sechs Monate vor der Tagung der Generalversammlung, auf deren Tagesordnung sie gesetzt werden sollen, bekanntzugeben. Vorschläge für Abänderungen dieser Abänderungen sind drei Monate vor der Tagung der Generalversammlung bekanntzugeben.