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Notenwechsel zwischen Österreich und der · Notenwechsel zwischen Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Übermittlung von Dokumenten (Slowakei)

§ 0 Notenwechsel zwischen Österreich und der

In KraftAmtlicher Text

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel ( BGBl. Nr. 1047/1994 ) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gegenseitige Übermittlung von Schul- und anderen ähnlichen Dokumenten.

StF: BGBl. Nr. 192/1962

BGBl. Nr. 1047/1994

Die vorstehende Vereinbarung ist am 13. Feber 1962 in Kraft getreten.