Kultureller Austausch (Mexiko) · Kultureller Austausch (Mexiko)
§ 2 Kultureller Austausch (Mexiko)
Artikel 2
Die Vertragsparteien ermutigen:
a) die Aufnahme und Entwicklung von Beziehungen zwischen ihren zuständigen Institutionen auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und der Massenmedien
b) den Austausch von Material zwischen diesen Institutionen.