§ 13 Abkommen über kulturelle und wissenschaf
Artikel 13
Die Vertragsstaaten unterstützen den Austausch von Erfahrungen auf den Gebieten des Museumswesens und der Denkmalpflege.
Artikel 13
Die Vertragsstaaten unterstützen den Austausch von Erfahrungen auf den Gebieten des Museumswesens und der Denkmalpflege.