§ 15a Einstufungsprüfung als Voraussetzung fürÜbergangsbestimmung zum Auslaufen der Hauptschule und der Einführung der Mittelschule
4. ABSCHNITT GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Für Übertrittsbewerberinnen und Übertrittsbewerber an allgemeinbildenden höheren Schulen, die die Hauptschule bis zum Ablauf des Schuljahres 2018/19 oder eine Neue Mittelschule bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/20 erfolgreich abgeschlossen haben, gilt § 7 Abs. 3 in der Fassung vor der Verordnung BGBl. II Nr. 264/2020 .