§ 0 Abkommen über die Zusammenarbeit auf den
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
StF: BGBl. Nr. 230/1984 (NR: GP XVI RV 15 AB 169 S. 28. BR: AB 2786 S. 441. )
Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik sind,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zwischen den beiden Vertragsstaaten zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem portugiesischen Volk beizutragen,
wie folgt übereingekommen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. April 1984 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 am 1. Juli 1984 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.