Geologische Zusammenarbeit (Tschechische · Geologische Zusammenarbeit (Tschechische R)
§ 1 Geologische Zusammenarbeit (Tschechische
Artikel 1
Unter geologischer Zusammenarbeit im Sinne dieses Abkommens ist in erster Linie der Austausch geologischer Unterlagen und ihre gemeinsame Beurteilung sowie die Koordinierung der geologischen Forschung in den Grenzgebieten zu verstehen.