§ 0 Abkommen zwischen der Österreich und Nie
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF: BGBl. Nr. 662/1986 (NR: GP XVI RV 757 AB 929 S. 134. BR: AB 3108 S. 475. )
BGBl. Nr. 588/1990
Die Republik Österreich
und
das Königreich der Niederlande,
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums in den Vertragsstaaten zu erleichtern,
haben über die Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums im Hochschulbereich und über die Führung akademischer Grade folgendes vereinbart:
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 8 Abs. 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 1 am 1. Feber 1987 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.