AT · SchVG
Schülervertretungengesetz
Inhalt
- § 0
- 1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Errichtung von überschulischen Schülervertretungen
- § 2 Aufgaben der überschulischen Schülervertretungen
- § 3 Erfüllung der Aufgaben
- § 4
- § 5 Bezeichnung der Mitglieder der Schülervertretungen
- 2. ABSCHNITT Mitgliedschaft zu einer Landesschülervertretung
- § 6 Zusammensetzung einer Landesschülervertretung
- § 7 Bestellungsweise und Funktionsdauer
- § 8 Wahlrecht
- § 9 Wahlausschreibung; Verzeichnis der Wahlberechtigten und der Wählbaren
- § 10 Wahlkommission
- § 11 Wählerversammlung und Durchführung der Wahl
- § 12 Stimmzettel, Wahlkuvert
- § 13 Ausfüllen und Wertung des Stimmzettels
- § 14 Ungültigkeit des Stimmzettels
- § 15 Zählen und Verzeichnen der Wahlpunkte
- § 16 Wertung der Wahlpunkte
- § 17 Beurkundung des Wahlvorganges und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 18 Anfechtung der Wahl
- § 19 Landesschulsprecher, Stellvertreter
- § 20 Rücktritt des Landesschulsprechers, der Stellvertreter
- 3. ABSCHNITT Mitgliedschaft zur Bundesschülervertretung
- § 21 Zusammensetzung der Bundesschülervertretung
- § 22 Bundesschulsprecher, Stellvertreter
- § 23 Rücktritt des Bundesschulsprechers, der Stellvertreter
- § 24 Abwahl des Bundesschulsprechers, der Stellvertreter
- 4. ABSCHNITT Mitgliedschaft zur Zentrallehranstaltenschülervertretung
- § 25 Zusammensetzung der Zentrallehranstaltenschülervertretung
- § 26 Funktionsdauer
- § 27 Anwendung von Bestimmungen des 2. Abschnitts
- § 28 Zentrallehranstaltensprecher, Stellvertreter
- 5. ABSCHNITT Verfahren der Schülervertretungen
- § 29 Beratungen
- § 30 Einberufung von Sitzungen
- § 30a Schülerparlament
- § 31 Leitung der Sitzungen
- § 32 Niederschrift
- § 33 Beschlußfassung
- § 33a Berichtswesen
- § 34 Einladung von Sachverständigen und Beobachtern
- § 35 Ehrenamt
- § 36 Geschäftsordnung
- § 37 Personal- und Sachaufwand
- 6. ABSCHNITT Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 38
- § 39 Vollziehung