§ 16 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar
Artikel 16
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Die Vertragsparteien tauschen jährlich acht Sprachassistenten für den Deutschunterricht an sowjetischen Mittelschulen bzw. den Unterricht der russischen Sprache an österreichischen allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen für je acht Monate aus.