§ 25 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar
Artikel 25
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Die Vertragsparteien unterstützen während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens die Durchführung von Tagen österreichischer Kultur in der UdSSR und Tagen sowjetischer Kultur in der Republik Österreich.
Konkrete Termine und Programme zur Durchführung der Kulturtage werden noch zusätzlich vereinbart.