§ 53 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar
Artikel 53
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Die Vertragsparteien begrüßen die weitere Entwicklung des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und der UdSSR und sind der Meinung, daß das 1987 zwischen den Regierungen beider Staaten abgeschlossene Fremdenverkehrsabkommen geeignet ist, die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter zu vertiefen und zu erweitern.