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Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar · Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

§ 55 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar

Artikel 55

In KraftAmtlicher Text

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.

Die Vertragsparteien begrüßen die Durchführung von Österreichtagen in der UdSSR und von Tagen der Sowjetunion in Österreich (1991) mit dem Ziele, zum gegenseitigen Kennenlernen des Lebens und der kulturellen Leistungen beizutragen und die freundschaftlichen Beziehungen und das Vertrauen zwischen den Völkern beider Vertragsstaaten zu festigen.