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6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf · 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

§ 0 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf

In KraftAmtlicher Text

(Übersetzung)

6. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR

StF: BGBl. Nr. 198/1992

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten sind,

vom Wunsche geleitet, ihre Beziehungen auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur weiterzuentwickeln,

in Übereinstimmung mit dem am 11. Mai 1972 zwischen den beiden Staaten unterzeichneten Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung *)

wie folgt übereingekommen:

__________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1973

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 61 mit 1. Juni 1992 in Kraft.