§ 0 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf
(Übersetzung)
6. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR
StF: BGBl. Nr. 198/1992
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten sind,
vom Wunsche geleitet, ihre Beziehungen auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur weiterzuentwickeln,
in Übereinstimmung mit dem am 11. Mai 1972 zwischen den beiden Staaten unterzeichneten Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung *)
wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1973
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 61 mit 1. Juni 1992 in Kraft.