§ 13 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf
Artikel 13
Die österreichische Vertragspartei begrüßt Bewerbungen für die jährlich an der Salzburger Fremdenverkehrsschule stattfindenden besonderen Ausbildungskurse. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Kandidaten die notwendigen Kenntnisse auf diesem Gebiet und in der englischen Sprache aufweisen.