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6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf · 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

§ 15 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf

Artikel 15

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien fördern die direkte Zusammenarbeit zwischen österreichischen Kunsthochschulen und gleichrangigen ägyptischen Lehranstalten und ermutigen diese, Formen und Fachgebiete der Zusammenarbeit im direkten Einvernehmen festzulegen.