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6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf · 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

§ 26 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf

Artikel 26

In KraftAmtlicher Text

Die österreichische Vertragspartei stellt, soweit möglich, der ägyptischen Altertumsverwaltung (Ägyptisches Museum) zur Verfügung:

a) Kopien von in Österreich erschienenen Publikationen über ägyptische Kultur,

b) Mikrofilme von in österreichischen öffentlichen Sammlungen befindlichen Manuskripten, einschließlich von Papyri, die Bezug zur ägyptischen Kultur aufweisen.