§ 48 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf
Artikel 48
Im Lichte der Bedeutung der Umweltproblematik ermutigt die ägyptische Vertragspartei die österreichische Vertragspartei, entsprechende Kontakte aufzubauen und einen Meinungsaustausch auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu etablieren.