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6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf · 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

§ 48 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf

Artikel 48

In KraftAmtlicher Text

Im Lichte der Bedeutung der Umweltproblematik ermutigt die ägyptische Vertragspartei die österreichische Vertragspartei, entsprechende Kontakte aufzubauen und einen Meinungsaustausch auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu etablieren.