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6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf · 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

§ 53 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf

Artikel 53

In KraftAmtlicher Text

(1) Die ägyptische Vertragspartei bietet österreichischen Stipendiaten gemäß Artikel 9 folgende Leistungen:

a) ein monatliches Stipendium von 130 ägyptischen Pfund.

b) eine Anfangszahlung von 130 ägyptischen Pfund, zahlbar nur an Stipendiaten, die ein volles Studienjahr bleiben;

c) eine monatliche Wohnungszulage von 60 ägyptischen Pfund;

d) kostenlose ärztliche Behandlung.

(2) Die Stipendien sind von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit.