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Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfung · Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung

§ 0 Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfung

In KraftAmtlicher Text

Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

StF: BGBl. Nr. 547/1992

Die österreichische Note ist am 31. Juli 1992 im Auswärtigen Amt eingegangen; der Notenwechsel tritt daher mit 15. August 1992 in Kraft.