§ 9 Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit a
Artikel 9
Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Weg zu regeln.
Artikel 9
Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Weg zu regeln.