§ 2 Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschu
Der Wegfall einer Voraussetzung gemäß § 15 Abs. 2 FHStG ist dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr vom Erhalter unverzüglich zu melden.
Verweist auf
- Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschu Art. 15