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Amtstierärzte – neue Regelung der Dienst · Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse

§ 7 Amtstierärzte – neue Regelung der Dienst§. 7. Paragraph 7,

Landes-Veterinärreferenten.

In KraftAmtlicher Text

Als Fachreferenten für die Angelegenheiten der Landes-Veterinärverwaltung werden bei den politischen Landesbehörden Amtsthierärzte in der VII. Rangsclasse der Staatsbeamten bestellt, welche die Bezeichnung „Landes-Veterinärreferent“ zu führen haben.

Nach längerer, besonders verdienstlicher Wirksamkeit in dieser Eigenschaft können Landes-Veterinärreferenten in die VI. Rangsclasse der Staatsbeamten befördert werden.

Die Landes-Veterinärreferenten sind den Berathungen des Landes-Sanitätsrathes in Veterinärangelegenheiten mit beschließender Stimme beizuziehen.