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Internationales Übereinkommen zur Unterd · Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation

§ 1 Internationales Übereinkommen zur UnterdArtikel 1.

(Eingangsklauseln.)

In KraftAmtlicher Text

Die hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich, in ihrem Gebiete die Herstellung, die Einfuhr und das Feilhalten von Zündhölzern, die weißen (gelben) Phosphor enthalten, zu verbieten.