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Internationales Übereinkommen zur Unterd · Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation

§ 3 Internationales Übereinkommen zur UnterdArtikel 3.

(Eingangsklauseln.)

In KraftAmtlicher Text

Die Bestimmungen dieses Abkommens finden auf Kolonien, Besitzungen und Schutzgebiete nur Anwendung, falls zu diesem Zwecke in deren Namen dem Schweizerischen Bundesrate von der Regierung des Mutterlandes Nachricht gegeben wird.