§ 0 Übereinkommen zwischen Österreich und No
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 13. Oktober 1924, womit das Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen über die gegenseitige Notifizierung der Veränderungen im Stande der geistig Kranken verlautbart wird.
StF: BGBl. Nr. 382/1924
Die Regierungen der Republik Österreich und des Königreiches Norwegen haben sich gegenseitig mit nachstehender Abmachung einverstanden erklärt:
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.